(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der in Bezug genommenen Leistungsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „KUNDE“ genannt) und uns, der Unternehmung Kuxhausen Ventures GmbH, Fastradaallee 3, 52146 Würselen (nachfolgend „LEADS BY ADS“ genannt), ausschließlich geltenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von LEADS BY ADS nicht anerkannt, sofern LEADS BY ADS diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(2) Vertrag meint sämtliche Vereinbarungen zwischen LEADS BY ADS und dem KUNDEN, die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Bestandteile des Vertrags sind insbesondere das Angebot, die Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbedingungen und die Anlagen.
(1) Alle Angebote von LEADS BY ADS sind freibleibend, sofern sie nicht durch LEADS BY ADS zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von LEADS BY ADS zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.
(2) Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen werden erst wirksam, wenn sie durch LEADS BY ADS
zumindest in Textform gegenüber dem KUNDEN anerkannt wurden.
(1) Macht der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LEADS BY ADS beruhen, haftet LEADS BY ADS dem KUNDEN für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 50.000,00 EUR.
(4) Der KUNDE ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet LEADS BY ADS nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Dieses gilt nicht, wenn LEADS BY ADS auch mit der Datensicherung beauftragt wurde.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
(6) Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
§ 4 Vergütung, Rechnung, Rücklastschrift
(1) Der KUNDE verpflichtet sich, an LEADS BY ADS eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütungbestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Monatliche Preise sind mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats. Andere Entgelte/Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim KUNDEN fällig.
(3) Alle Entgelte und Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dieses nicht abweichend benannt wurde.
(4) Für den Fall, dass der KUNDE über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, ist LEADS BY ADS zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Das Recht von LEADS BY ADS, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
(5) Entstehen LEADS BY ADS durch eine Rücklastschrift, die auf Verschulden des KUNDEN beruht, zusätzliche Kosten so hat der KUNDE diese Kosten zu übernehmen, es sei denn LEADS BY ADS weist einen höheren Schaden oder der KUNDE einen geringeren Schaden nach.
(6) Der KUNDE teilt geänderte Adressdaten, insbesondere auch eine geänderte E-Mailadresse, LEADS BY ADS unverzüglich mit.
(7) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von LEADS BY ADS getroffen, deren Erbringung der KUNDE den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der KUNDE die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die LEADS BY ADS für deren Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweilig unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für LEADS BY ADS insbesondere in jedem Fall vor, in dem
a. der KUNDE für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der KUNDE in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
b. der KUNDE zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des KUNDEN darf LEADS BY ADS jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des KUNDEN kündigen;
c. der KUNDE gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von LEADS BY ADS das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch LEADS BY ADS nicht unverzüglich abstellt.
(3) Die Kündigung bedarf zumindest der Textform.
§ 6 Verwendung von Marken, Namen und Logos als Referenzen
(1) Der KUNDE räumt LEADS BY ADS das Recht ein, Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des KUNDEN (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenz nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.
(2) LEADS BY ADS ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf LEADS BY ADS die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen- Webseite, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der KUNDE räumt LEADS BY ADS dieses Recht unentgeltlich ein.
(4) Der KUNDE kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen.
(5) Die Nutzung der Zeichen kann auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die LEADS BY ADS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insb. die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, im Zusammenhang mit dem Webauftritt, den der KUNDE mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen der LEADS BY ADS erstellt hat, obliegt dem KUNDEN.
(3) Falls der KUNDE im Rahmen der Nutzung der Leistungen von LEADS BY ADS personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen will, muss er gem. Art. 28 DSGVO mit LEADS BY ADS eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (nachfolgend: ADV) abschließen. LEADS BY ADS stellt dem KUNDEN auf Anfrage eine entsprechende ADV zur Verfügung. Der KUNDE wird diese Vereinbarung in zweifacher Ausführung unterschrieben an LEADS BY ADS zurücksenden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(3) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(6) LEADS BY ADS ist berechtigt, Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
(7) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würselen.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(9) Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
II. Leistungsbedingungen CONTENT MANAGEMENT
Die Leistungsbedingungen Content Management ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich der Beratungsleistung durch LEADS BY ADS.
§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
LEADS BY ADS erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Video Content Management für den Kunden auf dienstvertraglicher Basis. Die Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt. LEADS BY ADS erbringt Leistungen in folgenden Bereichen: Recherche Content-Ideen, Beratung zur Umsetzung (Technik, Kulisse, etc.), Aufbereitung des Rohmaterials.
§ 2 Details der Leistungserbringung
LEADS BY ADS berät den KUNDEN hinsichtlich der Erstellung von eigenem Video Content. Der KUNDE soll dabei zu relevanten Themen in seinem Geschäftsfeld Videos aufnehmen. LEADS BY ADS berät zur Themenauswahl und gibt Rückmeldung zu den einzelnen Videos in inhaltlicher Richtung aber auch zu technischen Themen (Kamera, Ton, Auflösung, etc.). LEADS BY ADS wird das Rohmaterial technisch für
die jeweiligen relevanten Plattformen aufbereiten und dem Kunden zur Verfügung stellen. Dabei wird LEADS BY ADS auch Teaservideos erstellen sofern dies je nach Video möglich und/oder sinnvoll ist. Sofern LEADS BY ADS urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, werden dem Kunden nur einfache Nutzungsrechte hieran im minimal notwendigen Umfang eingeräumt.
§ 3 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
Es gilt § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Allgemeine Mitwirkungsleistungen
(a.) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass LEADS BY ADS auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit von LEADS BY ADS bekannt werden.
(b.) Auf Verlangen von LEADS BY ADS hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von LEADS BY ADS formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(c.) Der Kunde stellt LEADS BY ADS auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt LEADS BY ADS, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für LEADS BY ADS kostenfrei erbracht werden.
(3) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von LEADS BY ADS. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
§ 6 Haftung
(1) Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
III. Leistungsbedingungen WEBDESIGN LANDINGPAGE UND PFLEGE
Die Leistungsbedingungen Webdesign ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich Webdesign durch LEADS BY ADS.
§ 1 Leistungen / Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Landingpage des KUNDEN durch LEADS BY ADS sowie die Erstellung dieser Landingpage. Gegenstand dieses Vertrages ist auch die laufende Pflege, sofern dieses vereinbart wurde.
(2) Der KUNDE wird selbst für die Veröffentlichung und Inbetriebnahme und für die Abrufbarkeit der Landingpage über das Internet verantwortlich. LEADS BY ADS ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Landingpage (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet- Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von LEADS BY ADS.
§ 2 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten von LEADS BY ADS gehören – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 3 sowie Pflegeleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 4.
§ 3 Gestalterische Leistungen
(1) LEADS BY ADS wird für eine angemessene gestalterische Qualität der Landingpage Sorge tragen und
dabei – im Rahmen der Vorgaben des KUNDEN – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends
und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik nach Möglichkeit
berücksichtigen.
(2) Die Anzahl und der Umfang der von LEADS BY ADS für die grafische Gestaltung der Landingpage zu
erarbeitenden Vorschläge bestimmt sich nach dem Angebot oder ausdrücklicher Vereinbarung
zumindest in Textform.
§ 4 Pflege
(1) Ist die laufende Pflege der Landingpage vereinbart, so umfassen die Verpflichtungen von LEADS BY
ADS sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung der Landingpage nach Maßgabe des nachfolgenden
Absatzes 2 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe des
nachfolgenden Absatzes 3.
(2) LEADS BY ADS wird nach den Vorgaben des KUNDEN die Landingpage aktualisieren. Als
Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer durch den Kunden zur Verfügung gestellter Texte
und Grafiken in die Landingpage bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Landingpage
durch neuen Inhalt sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der
Funktionalitäten der Landingpage. Soweit LEADS BY ADS in der Lage ist, Inhalt über ein CMS selbst zu
aktualisieren, beschränken sich die Verpflichtungen von LEADS BY ADS auf Beratungsleistungen beim
Umgang mit dem CMS.
(3) LEADS BY ADS wird die Gebrauchstauglichkeit der Landingpage in angemessenen zeitlichen
Abständen prüfen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere
gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
§ 5 Inhalt
(1) Der KUNDE stellt LEADS BY ADS den in die Landingpage einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der KUNDE verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom KUNDEN
zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Landingpage verfolgten Zwecke eignet, ist LEADS BY ADS
nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist LEADS BY ADS verpflichtet, den KUNDE auf Mängel
des Inhalts hinzuweisen.
(2) Zu dem vom KUNDEN bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Landingpage
einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
§ 6 Abnahme
(1) LEADS BY ADS ist berechtigt, nach Abschluss einer jeden Phase, welche den vertraglichen
Anforderungen entspricht, eine Abnahme zu verlangen. Der Kunde wird die jeweilige Phase durch
Erklärung in Textform abnehmen, die Abnahme kann im Einvernehmen auch mündlich erfolgen. Kommt
der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach pausiert das Auftragsverhältnis und LEADS BY ADS ist nicht
verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen. Sobald der Kunde die Leistung abnimmt, richtet sich der Zeitpunkt
der Wiederaufnahme der Leistungen durch LEADS BY ADS nach der Verfügbarkeit von LEADS BY
ADS. LEADS BY ADS wird den Kunden informieren wann die Leistungserbringung wieder aufgenommen
wird.
§ 7 Weitere Mitwirkungspflichten
(1) Der KUNDE ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der
Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Landingpage verpflichtet.
(2) Sofern LEADS BY ADS dem KUNDEN Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur
Verfügung stellt, wird der KUNDE im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung
vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der KUNDE an LEADS BY ADS jeweils
unverzüglich mitteilen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) LEADS BY ADS räumt dem KUNDEN an der nach dieser Leistungsbedingung überlassenen
Landingpage die für den jeweils vereinbarten vertraglichen Verwendungsweck notwendigen Rechte ein.
(2) Der KUNDE ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch LEADS BY ADS
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten
einzuräumen.
(3) Soweit die Landingpage Elemente Dritter enthält (z.B. WordPress Vorlagen, WordPress Themes),
entfallen die Rechte nach Absatz 2 unter Ausnahme der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung
durch den KUNDEN. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet LEADS BY ADS dem KUNDEN
jedoch die Nutzung der Software. LEADS BY ADS kann den Einsatz solcher Software, mit deren
Vergütungszahlung sich der KUNDE in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
(5) Nutzungsrechte gemäß § 8 dieser Leistungsbedingung gelten nur für die Nutzung der Landingpage
insgesamt bzw. von Bestandteilen der Landingpage im Internet. Der KUNDE ist nicht berechtigt, einzelne
Gestaltungs-elemente der Landingpage oder die vollständige Landingpage in anderer Form – auch in
gedruckter Form – zu nutzen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Inhalt, den der KUNDE bereitstellt, ist LEADS BY ADS nicht verantwortlich. Insbesondere ist der
LEADS BY ADS nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Sollten Dritte LEADS BY ADS wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Landingpage
resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der KUNDE, LEADS BY ADS von jeglicher Haftung
freizustellen und LEADS BY ADS die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen
Rechtsverletzung entstehen.
(4) Es gilt darüber hinaus § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so
gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
IV. Leistungsbedingungen Bezahlte Werbung
Die Leistungsbedingungen Bezahlte Werbung ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle
Vorgaben für die Dienstleistungen im Bereich von Werbemaßnahmen durch LEADS BY ADS.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der KUNDE betreibt eine Webseite und/oder eine Präsenz in sozialen Medien auf der unternehmens- und
produktspezifische Informationen für Internetnutzer zugänglich sind. Der KUNDE möchte die
Aufmerksamkeit für seine Webseite und/oder seinen Markenauftritt steigern und dabei auf das Know-how
von LEADS BY ADS zurückgreifen.
(2) LEADS BY ADS wird während der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der vereinbarten Leistungen
insbesondere neue Anzeigen(kampagnen) erstellen und/oder vorhandene Anzeigen(kampagnen)
optimieren.
§ 2 Leistungen von LEADS BY ADS
(1) Soweit dieses nicht abweichend vereinbart wurde, legt LEADS BY ADS gemeinsam mit dem KUNDEN
mögliche Werbenetzwerke, Anzeigenkampagnen sowie ein maximales Budget pro Monat fest. LEADS BY
ADS berät den Kunden hierbei.
(2) Die Anzeigengestaltung obliegt LEADS BY ADS. Entsprechend gestalte Anzeigen werden dem KUNDEN
durch LEADS BY ADS vorab zur Freigabe übermittelt.
(3) LEADS BY ADS nutzt das Werbekonto des KUNDEN bzw. erhält einen Zugang zum Werbekonto des
KUNDEN. Erforderlichenfalls ist LEADS BY ADS berechtigt, im Namen und im Auftrag des KUNDEN ein
Kundenkonto im jeweilig vereinbarten Werbenetzwerk zu erstellen (sofern das Werbenetzwerk dies
gestattet). Die Einrichtung ist regelmäßig wie insbesondere erforderlich, wenn der KUNDE im jeweiligen
Werbenetzwerk über kein eigenes Konto verfügt oder einen gesonderten Zugang für LEADS BY ADS
wünscht.
(4) Die im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung sind in Abhängigkeit der Vereinbarung,
– die Reichweitenoptimierung hinsichtlich der unter der im Angebot angegebenen URL betriebenen
Webseite des KUNDEN (nachfolgend „Webseite des KUNDEN“) durch Anzeigenkampagnen mit dem
Ziel, die Reichweite der Webseite des KUNDEN und/oder seinen Markenauftritt zu steigern,
– die Gestaltung der Werbeanzeigen
– die Buchung von Anzeigen (z.B. Google Ads) zu bestimmten Suchbegriffen bei den jeweiligen Anbietern.
(5) Dem KUNDEN ist bekannt, dass eine angestrebte Verbesserung der Reichweite aufgrund der von LEADS
BY ADS übernommenen Tätigkeiten ggf. erst nach geraumer Zeit (mehrere Wochen/einige Monate)
eintreten kann. Eine Garantie kann hierüber kann jedoch nicht abgegeben werden.
(6) Der KUNDE erkennt daher an, dass die von LEADS BY ADS übernommenen Tätigkeiten einen Erfolg der
Leistung nicht garantieren können und dass LEADS BY ADS einen solchen Erfolg daher nicht schuldet.
§ 3 Vergütung und Fälligkeit
(1) Die Vergütung für die Leistungen von LEADS BY ADS ergibt sich aus dem Angebot oder einer
gesonderten Vereinbarung zwischen LEADS BY ADS und dem KUNDEN.
(2) Auf Abrechnungsverhältnisse zwischen dem Werbenetzwerk und dem KUNDEN hat LEADS BY ADS
regelmäßig keinen Einfluss; eine Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Werbenetzwerk
und dem KUNDEN. Üblicherweise erfolgt eine Abrechnung der jeweiligen Anzeigen je Klick.
§ 4 Werbebudget
(1) Der KUNDE legt in Abstimmung mit LEADS BY ADS ein monatliches maximales Budget für
die Kosten der Kampagnen fest. Dieses Budget ist für LEADS BY ADS bindend.
(2) Abweichungen des Budgets erfordern die entsprechende Mitteilung des KUNDEN. Als Abweichung gilt
jede Erhöhung oder Absenkung des zuvor vereinbarten Budgets.
(3) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass je nach Kampagne ein Minimalbudget verwendet werden
muss, um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit eine Kampagne tätigen zu können. Sofern der Kunde
die jeweilige Freigabe des Minimalbudgets verweigert, gehen die damit einhergehenden Nachteile zu
Lasten des Kunden. Insbesondere können belastbare Aussagen zur Wirksamkeit und Effizienz der
Kampagne ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht mit der notwendigen Sicherheit getroffen
werden.
§ 5 Mitwirkungsleistungen des KUNDEN
(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch LEADS BY ADS ist die Mitwirkung des
KUNDEN. Der KUNDE wird LEADS BY ADS bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in
angemessenem Umfang unterstützen. Der KUNDE stellt LEADS BY ADS insbesondere alle zur
Erstellung neuer oder Betreuung vorhandener notwendigen Informationen und Unterlagen kostenfrei zur
Verfügung.
(2) LEADS BY ADS ist während der Vertragslaufzeit durch den KUNDEN Zugang zu dem Kundenkonto im
jeweiligen Werbenetzwerk zu gewähren.
(3) Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist
LEADS BY ADS für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die
jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht
oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
(4) Mitwirkungsleistungen des KUNDEN sind Hauptleistungspflichten.
(5) Der KUNDE muss während der Laufzeit des Vertrages die entsprechenden Werbekonten zur Verfügung
stellen. Sollte ein Anbieter den Kunden sperren, so stellt dies keinen Grund für eine außerordentliche
Kündigung durch den KUNDEN dar, es sei denn, LEADS BY ADS hat die Sperrung schuldhaft verursacht.
§ 6 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
(1) Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Anzeigenkampagnen des KUNDEN trägt
ausschließlich der KUNDE. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere auch die marken-, telemedien- sowie
presse- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen des KUNDEN.
(2) Der KUNDE sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Gestaltung der Anzeigen erforderlichen
Rechte ist, insbesondere, dass er über die erforderlichen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-,
Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf LEADS BY
ADS übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages
erforderlichen Umfang. Sofern LEADS BY ADS selbst Materialien wie Lichtbilder, Videos, Texte
verwendet obliegt die Verantwortung für die rechtliche Verwendbarkeit bei LEADS BY ADS.
§ 7 Freistellung
(1) Machen Dritte gegen LEADS BY ADS Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Anzeigenkampagne
des KUNDEN verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Anzeigenkampagne verletze ihre
Rechte, wird der KUNDE LEADS BY ADS von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern
freistellen und etwaige darüberhinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere LEADS BY
ADS von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der KUNDE ist verpflichtet,
LEADS BY ADS im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten
entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen nach § 6 dieser
Leistungsbedingung Ansprüche gegen LEADS BY ADS geltend machen.
§ 8 Haftung
Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten
die Leistungsbedingungen vorrangig.
Kostenlos, aber eigentlich unbezahlbar.
Du erhältst direkt im Anschluss Zugang zum Google Doc – der Versand erfolgt via WhatsApp.
Du erhältst direkt im Anschluss Zugang zum Google Doc – der Versand erfolgt via WhatsApp.